MİETALTER UND FÜHRERSCHEİNDAUER
Für Fahrzeuge der Economy-Klasse müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen; für Fahrzeuge der Mittel- und Luxusklasse müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren einen Führerschein besitzen; für Fahrzeuge der VIP-Klasse müssen Sie mindestens 28 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen.
MİETBEDİNGUNGEN
Da die oben genannten Bedingungen während des Mietvorgangs erfüllt werden, benötigen Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeugs Ihren Führerschein, Ihren türkischen Personalausweis oder Ihren Reisepass.
DİE PREİSE BEİNHALTEN FOLGENDE LEİSTUNGEN UND PRODUKTE
* Unsere Fahrzeuge sind für die körperliche Gesundheit geeignet, werden von autorisierten Servicezentren gewartet und haben eine Garantie.
* Rückgabe und Abholung am Flughafen,
* 24/7-Pannenhilfe,
* Vollkaskoversicherung ausgeschlossen,
* Die monatliche Kilometerleistung beträgt 5.000 km. Bei Mehrkilometern wird eine Gebühr von 5 TL zzgl. MwSt. pro Kilometer erhoben.
* Preise inkl. MwSt.
NİCHT İM PREİS ENTHALTEN
Kraftstoff, Verkehrsstrafen, Autobahn-, Brücken- und Mautgebühren sowie die Dauer der Fahrzeugbelegung sind nicht im Preis enthalten.
Schäden an Reifen, Glas, Scheinwerfern oder Rücklichtern sind nicht in der Unfallversicherung enthalten. Diese Versicherung kann separat abgeschlossen werden.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Mieter stellt dem Mieter das Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum unter den angegebenen Bedingungen zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum im beigefügten Vertrag angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit am selben Ort zurückzugeben. Der Mieter kann die Mietdauer mit einer Frist von 24 Stunden und der Zustimmung des Vermieters verlängern.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in folgenden Situationen nicht zu benutzen:
a. Transport von Gütern, deren Transport nach türkischem Recht als Straftat gilt, und andere illegale Aktivitäten,
b. Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers,
c. Bei Rennen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Rallyes, Trials, Motorsportveranstaltungen und Geschwindigkeitsbegrenzungsprüfungen,
d. Auf für den normalen Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen,
e. Beförderung von mehr als der in der Verkehrsordnung festgelegten Anzahl an Passagieren sowie Beförderung von nicht-gepäckgebundener Ladung und explosiven, brennbaren Stoffen,
f. Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Stimulanzien,
g. Beförderung von Passagieren und Gütern.
1) Der Vermieter darf Dritten die Nutzung des Fahrzeugs ohne seine Zustimmung nicht überlassen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Identität, Anschrift und Führerschein des Dritten, der das Fahrzeug nutzt, im Vertrag zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die zur Nutzung des Mietfahrzeugs berechtigte Person alle Bedingungen dieses Vertrags vollständig einhält. Die Personen, die das Fahrzeug nutzen, haften gesamtschuldnerisch mit dem Mieter, auch wenn sie den Vertrag nicht unterzeichnen.
2) Der Mieter erklärt, dass die im Vertrag angegebene Wohnadresse korrekt ist und verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich schriftlich über Änderungen dieser Adresse zu informieren. Andernfalls gelten alle an die im Vertrag angegebene Adresse gesendeten administrativen und rechtlichen Mitteilungen als gültig, und es können keine Einwände gegen die Zustellung erhoben werden.
3) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug an einem sicheren, geschlossenen und verschlossenen Ort unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften und zur Gewährleistung der Sicherheit abzustellen.
4) Gibt der Mieter das Fahrzeug an den Vermieter zurück, zahlt dieser die Miete bis zur Rückgabe der amtlichen Fahrzeugdokumente (Verkehrsdokument, Zulassungsbescheinigung, Versicherung und Kennzeichen). Im Falle eines Verlusts trägt der Mieter auch die Kosten für die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen.
5) Wird das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Vorfalls von den Behörden beschlagnahmt oder eingezogen, trägt der Mieter alle Kosten für die Wiederbeschaffung sowie die Miete für die in diesem Zeitraum verbrachten Tage. Kann das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden, zahlt der Mieter dem Vermieter den aktuellen Marktwert in bar und in einer Summe.
6) Verkehrsstrafen und Schäden, die während des Abschleppens des Fahrzeugs entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug durch Verkehrsbehinderungen aufgehalten, wird diese Zeit auf die Mietdauer angerechnet.
7) Der Vermieter: Da der Vermieter das Fahrzeug nicht selbst herstellt, haftet er nicht für Unfälle, Verluste oder Verletzungen, die durch mechanische oder Herstellungsschäden am Fahrzeug oder seinen Ersatzteilen entstehen.
8) Fahrzeuge dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht ins Ausland verbracht werden.
9) Der Mieter erklärt sich im Voraus damit einverstanden, dass die im Mietvertrag angegebenen personenbezogenen Daten in der Unternehmensdatei des Vermieters gespeichert werden und dass sein Name im Falle eines Vertragsverstoßes, wie z. B. bei pünktlicher Zahlung der Miete oder pünktlicher Rückgabe des Fahrzeugs, auf die Warnliste (BLACKLIST) gesetzt wird.
10) Der Mieter: Bei Nichterfüllung einer der genannten Bedingungen kann der Vermieter das Fahrzeug unverzüglich und ohne Rückerstattung zurückfordern, ohne dass es eines Rechtsstreits bedarf.
11) Der Mieter kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung kündigen oder auf eine Verlängerung verzichten.
12) Die Treibstoffkosten trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß der Tankanzeige zu betanken und es bei Rückgabe im gleichen Zustand zurückzugeben.
13) Bei begründeten Unfällen wird, falls der Mieter nicht verfügbar ist, ein Ersatzfahrzeug eines anderen Unternehmens bereitgestellt, jedoch nur zum Mietpreis des ursprünglichen Fahrzeugs.
14) Fahrzeuginterventionen (Unfall, Störung, Batteriewechsel, Fahrzeugwechsel usw.) sind auf maximal 48 Stunden begrenzt.
15) Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
16) Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter werden gemäß dem Recht der Türkischen Republik von den Gerichten und Vollstreckungsbehörden in Izmir beigelegt.
ZAHLUNG & KAUTION
Die Zahlungsmethode überlassen wir unseren Gästen. Nach der Begrüßung am Flughafen können unsere Gäste bei der Fahrzeugabholung bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Banküberweisungen, elektronischer Überweisung oder Postbestellungen unterstützen wir unsere Gäste bei der Fahrzeugabholung am Flughafen. Aus Sicherheitsgründen verarbeiten wir keine Anzahlung oder Kreditkartenabbuchungen, bevor das Fahrzeug am Flughafen an unsere Gäste übergeben wird.
VERSICHERUNG
Mietfahrzeuge: Gemäß Straßenverkehrsordnung sind sie im Rahmen der gesetzlichen Deckungssummen durch eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden Dritter versichert. Der Vermieter haftet für Unfälle mit Schäden Dritter bis zur Höhe der von der Versicherung erhaltenen Entschädigung, sofern die Deckungssumme der für das jeweilige Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung erreicht ist. Darüber hinausgehende Haftungen sowie Ansprüche des Geschädigten und seiner Angehörigen auf Schadensersatz gehen zulasten des Mieters. Der Vermieter behält sich das Recht auf Regress vor.
Vermieter: Der Mieter haftet uneingeschränkt für Diebstahl des Mietfahrzeugs und sonstige unfallbedingte Schäden, Transportkosten zur Mietstation sowie Ausfallzeiten während der Reparaturzeit.
Der Mieter, der sich jedoch bereit erklärt, die zu Beginn der Mietzeit festgelegten und unterzeichneten Prämien für die Schadensbefreiung CDW (Collision Damage Waiver) und TP (Theft Protection) zu den Tagessätzen zu zahlen, ist von dieser Haftung befreit, sofern die unten genannten Bedingungen erfüllt sind.
a) Liegt beim Vermieter oder dem autorisierten Fahrer kein medizinischer Zustand vor, der als Sicherheitsrisiko identifiziert wurde, treffen sie am Unfallort die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Sie greifen in keiner Weise in das beschädigte Fahrzeug ein, und die Namen und Anschriften der betroffenen Personen und Zeugen werden ermittelt. Der Vermieter meldet den Unfall direkt dem nächstgelegenen Polizeibeamten.
b) Da die Beurteilung der Haftung und des Verschuldens bei den zuständigen Behörden liegt, beschreibt der Vermieter in seiner Erklärung lediglich die Art des Vorfalls und gibt nicht im Voraus Schuld oder Verantwortung zu.
c) Der Vermieter legt dem Vermieter spätestens innerhalb von 48 Stunden den von der nächstgelegenen zuständigen Behörde (Verkehrspolizei oder Gendarmerie) eingeholten Verkehrsunfallbericht, einen Alkoholbericht, die Fahrzeugzulassung des Unfallgegners, dessen Führerschein und Verkehrsversicherung, Fotos der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort sowie die Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen vor. Im Falle eines Diebstahls benachrichtigt der Vermieter unverzüglich die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriestation und den Vermieter. Hinweis: Unfallberichte müssen vollständig eingereicht werden, andernfalls werden die in diesen Artikeln genannten Strafen verhängt.
NICHT VERSICHERTE FÄLLE
1) Fehlende Unfall- oder Alkoholberichte,
2) Unfälle, die sich unter der Kontrolle eines nicht im Vertrag eingetragenen Fahrers ereigneten,
3) Der Fahrer stand zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
4) Der Fahrer besaß keinen gültigen Führerschein,
5) Verkehrsverstöße und überhöhte Geschwindigkeit,
6) Alle Fahrzeuge sind mit GPS-Systemen ausgestattet. Im Falle eines Unfalls trotz Warnungen oder Interventionen vor gefährlichem Fahren oder Geschwindigkeitsüberschreitungen greift die Vollkaskoversicherung unter keinen Umständen. In solchen Fällen werden dem Mieter der Fahrzeugwertverlust und die verlorenen Tage in Rechnung gestellt, und es wird kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt.
7) Unfälle und Schäden, die außerhalb des im Mietvertrag festgelegten Zeitraums eintreten.
8) Unfälle und Schäden, die beim Abschleppen, Schieben oder Beladen eines anderen Fahrzeugs oder beweglicher oder stehender Gegenstände entstehen. Unfälle oder Schäden, die bei der Ankunft, Beschleunigung, Rallyefahrten, im Motorsport oder bei der Nutzung des Fahrzeugs auf gesperrten, ungeeigneten Straßen gemäß den normalen Fahrplanbedingungen auftreten. Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der normalen Betriebsbedingungen (z. B. Fahren in die falsche Richtung, Fahren mit hoher Motortemperatur, Fahren mit schlechtem Straßenzustand oder Fahren mit plattem Reifen, Anziehen der Handbremse, Tanken mit falschem Kraftstoff usw.).
9) Unfälle und Schäden beim Transport von Passagieren, nicht als Gepäck beförderter Ladung sowie explosiver und brennbarer Stoffe gemäß den Verkehrsvorschriften.
10) Brandflecken und Flecken auf der Fahrzeugpolsterung.
11) Der Vermieter, der aufgrund einer Handlung oder Fahrlässigkeit, die nicht vom Vermieter zu vertreten ist, die Versicherungsentschädigung ganz oder teilweise nicht erhalten kann, hat das Recht, vom Vermieter Rückgriff auf nicht eingezogene Schäden und Entschädigung für die Außerdienststellung des Fahrzeugs zu verlangen.
12) Aufgrund von Umständen, die nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, wird das Fahrzeug nicht ersetzt, auch wenn die Mietdauer noch nicht abgelaufen ist. Bei schweren Fahrzeugschäden (Unfall) wird dem Vermieter der Marktwert in Rechnung gestellt.
13) Fahrlässiger und fahrlässiger Umgang mit dem Fahrzeug (z. B. falsche Geschwindigkeitsanpassung an die Straßenverhältnisse bei Regen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und ähnliches Verhalten).
14) Unterlassene unverzügliche Meldung eines Unfalls oder Diebstahls an den Vermieter oder Verlassen des Fahrzeugs am Unfallort (ausgenommen ärztliches Gutachten).
15) Nichtrückgabe der Originalschlüssel und des Fahrzeugscheins im Falle eines Diebstahls.
16) Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen im Fahrzeug.
17) Nichtrückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Genehmigung und nach Ablauf der Mietzeit.
18) Finanzielle Entschädigungen für Schäden an Dritten sind durch die obligatorische Haftpflichtversicherung abgedeckt.
19) Der Kunde haftet für alle Beträge, die die Kaution übersteigen.
ABHOLUNG UND RÜCKGABE
Die Fahrzeugübergabe am Flughafen Izmir ist kostenlos. Für die Fahrzeugübergabe oder -rückgabe an anderen Standorten fallen zusätzliche Gebühren an.
Ich habe alle Bedingungen des Mietvertrags, des Kundeninformationsformulars und des Schadengutachtens (Vorder- und Rückseite) gelesen und verstanden. Ich habe die Fahrzeuganmietung mit diesen Informationen, wie vom Fahrzeugübergabemitarbeiter mündlich mitgeteilt, akzeptiert und bestätigt. Ein Exemplar habe ich persönlich erhalten.